Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder einer REHA ist manchmal die Haushaltsführung nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Jedoch ist es möglich diese Leistungen bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Voraussetzung hierfür ist keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und ein unter zwölf Jahre altes Kind bzw. ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt.