
Pflegebedürftigkeit endet nicht wenn man krank wird. Daher gehören Leistungen nach SGB V auf die medizinische Versorgung, welche für Sie kostenlos ist.
Solche Leistungen müssen durch einen Arzt verordnet werden und nicht mit der Pflegestufe verrechnet.
Wunden versorgen, Verbände wechseln, Spritzen geben, ... - all das und noch vieles mehr ist Teil von möglichen Arztanordnungen.
Bis hin zur intensivmedizinisch-ambulanten Versorgung ist unser hochgradig ausgebildetes Fachpersonal den bevorstehenden Aufgaben gewachsen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns.




