Was ist eigentlich "Verhinderungspflege"?
Sie pflegen Ihren/Ihre Angehörige selbst und müssen dafür sicherlich die eine oder andere Einschränkung in kauf nehmen.
Natürlich tun Sie dies gerne, immerhin kümmern Sie sich um einen geliebten Menschen, dennoch haben Sie Anspruch auf 2 mal 1510 euro Jährlich. Dieser Betrag steht je einmal für die ambulante Pflege (Pflegedienst), als auch für die stationäre Versorgung (z.B. Kurzzeitpflege) zur Verfügung.
Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Sie in den Urlaub oder zum wöchentlichen Kegeltermin möchten. Der Betrag dient Ihrer Entlastung.
Sprechen Sie uns zu Ihrem individuellen Fall an und wir beraten Sie in Ruhe um jedem eventuellen Stolperstein aus dem Weg zu gehen.