Wenn aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer REHA die Haushaltsführung nicht möglich ist, kann diese Leistung bei der Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung ist hierbei, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt.